Heute, am 11. April 2018, findet um 19 Uhr eine Veranstaltung zum Thema "Zur Haftung des Arztes bei mangelhafter Patientenaufklärung – Updates aus der Rechtsprechung" im Rahmen der Gesellschaft der Ärzte (Billrothhaus, Frankgasse 8, 1090 Wien) statt.

Da in den vergangenen 25 Jahren die Anforderungen an die Ärzteschaft drastisch ausgeweitet wurden, ist bei dieser Veranstaltung Stadler Völkel Rechtsanwälte wieder vertreten. Ärztliche Behandlungen stellen rechtlich betrachtet einen „Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ des Patienten dar. Bei solchen Eingriffen, auch wenn diese von Ärzten durchgeführt werden, handelt es sich daher um Körperverletzungen. Um dies zu rechtfertigen ist es daher für Ärzte von besonderer Bedeutung, die Patienten vor einer Behandlung aufzuklären und die Behandlung nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft ("lege artis") durchführen.

Mag. Leyla Farahmandnia wird anhand praktischer Fälle die Rechtsprechung erörtern, wobei ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen bleiben soll. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit, Rechtsfragen in Einzelgesprächen zu vertiefen.

Um Anmeldung wird gebeten!