Zivilrechtliche Aspekte dezentralisierter Energiewirtschaft

Energieversorgung geschieht heute zum größten Teil zentral. Einzelne Unternehmen stellen einer Region etwa Strom zur Verfügung, der an vergleichsweise wenigen Standorten von einzelnen Produzenten erzeugt wird. Mit der zunehmenden Verbreitung von Solaranlagen zur Energieerzeugung und Energiespeichern in Privathaushalten rückt die dezentralisierte Energiewirtschaft jedoch vermehrt in das öffentliche Interesse.

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket werden nun erstmals sogenannte Energiegemeinschaften möglich. Die Grundlagen dieses Gesetzes und seine möglichen Auswirkungen möchten wir in einer hochkarätigen Expertenrunde erörtern. Am 5. Mai 2021 luden wir recht herzlich zu einem spannenden Themenabend ein.