
Wie bereits in einem früheren Blogbeitrag berichtet[i], resultierte das Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 des österreichischen Verfassungsgerichtshofes ("VfGH") mit 1. Jänner 2019 in der Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sowie der Eingetragenen Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare. Trotz genügend Vorlaufzeit fanden sich im Parlament bis vor kurzem nicht die nötigen Mehrheiten, um das Urteil auch in eine legislatorische Form zu gießen und Nägel mit Köpfen zu machen. Vielmehr bündelten manche Parteien ihre Kräfte in dem Versuch, das Erkenntnis des VfGH auszuhebeln, indem die verschiedengeschlechtliche Ehe als exklusives Rechtsinstitut in den Verfassungsrang gehoben werden sollte. Wenig überraschend fanden sich auch dazu nicht die nötigen (Verfassungs-)Mehrheiten im Nationalrat.
Zeitgleich sahen sich die Standesämter wie das Innenministerium mit einer dahingehend schwierigen Situation konfrontiert, da plötzlich einschlägige Rechtsnormen zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren fehlten. Als nun die einzelnen Bundesländer Anstalten machten, die "Ehe für alle" auf eigene Faust umzusetzen, schaltete sich das Innenministerium mit Informationsschreiben an die einzelnen Standesämter ein. In diesen informierte das Innenministerium darüber, wie urteilskonform mit gleichgeschlechtlichen Paaren umzugehen ist, da das Urteil manche Fragen offenlässt – so die Möglichkeit der Umwandlung der Eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe.
So begrüßenswert eine solche einheitliche Auslegung auch gewesen sein mag, öffnete sie dennoch Tür und Tor für behördliche Willkür. Der Homosexuellenbewegung stieß insbesondere der Umstand sauer auf, dass, wenn zwei Homosexuelle unterschiedlicher Nationalität die Ehe in Österreich eingehen wollten, Steine in den Weg gelegt wurden. Denn wenn das Herkunftsland eines Partners die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt, wurde die Ehe bis dato nur dann geschlossen, wenn der ständige Aufenthalt der beiden Partner in Österreich lag. Sollte allerdings in Wien geheiratet werden, der ständige Aufenthalt aber in einem Land lag, in dem die "Ehe für alle" nicht erlaubt ist, wurde die Ehe nicht in Wien geschlossen. Dies wurde mit § 17 iVm § 6 IPR-Gesetz, der "Ordre Public", argumentiert. Demnach ist im Fall einer Kollision von österreichischem Privatrecht mit ausländischem Privatrecht das österreichische Recht nur dann zwingend anzuwenden, wenn die Anwendung des fremden Rechts zu einem Ergebnis führen würde, das mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist. Folglich ergab die Auslegung der Behörde, dass die gleichgeschlechtliche Ehe kein "Grundwert" der österreichischen Rechtsordnung sei und sie in weiterer Folge nicht dem speziellen Schutz der Ordre Public unterliege – über diese Interpretation lässt sich freilich streiten.
Genau dieselben Zweifel hatte wohl auch so mancher Abgeordneter: Auf Initiative der NEOS beschloss der Nationalrat am 2. Juli 2019, dass in Zukunft alle gleichgeschlechtlichen Paare in Österreich die Ehe schließen können. Seit dem 1. August 2019 ist die Eheschließung nun auch jenen Paaren, deren Heimatland gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulässt und die keinen ständigen Aufenthalt in Österreich vorweisen können, möglich. Der Gesetzgeber wählte hier den Weg das IPR-G selbst zu novellieren, indem er § 17 IPR-Gesetz durch Absatz (1a) ergänzte. Diesem zufolge ist eine Eheschließung, die aufgrund des Geschlechts eines oder beider Verlobter in einem fremden Staat nicht möglich ist, nun nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem die Ehe begründet wird. Das hat zur Folge, dass die "Ehe für alle" im Sinne des Urteils des VfGH auch jenen Paaren (ohne ständigen Aufenthalt in Österreich), bei denen ein Partner aus einem Staat kommt, der die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt, diskriminierungsfrei zugänglich gemacht wird.[ii]
Ganz geklärt ist die Ehe für alle dennoch nicht. Unter anderem wird seitens des Gesetzgebers nicht dargelegt, wie die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, die vor dem 1. Jänner 2019 geheiratet haben, erfolgt.[iii] Es bleibt also weiterhin spannend...
Jacqueline Bichler / Lukas Pachschwöll
[i] Pachschwöll, Die "Ehe für alle", ein Kraftakt für viele…, abrufbar unter: https://sv.law/die-ehe-fuer-alle-ein-kraftakt-fuer-viele.
[ii] https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2019/PK0764/index.shtml.
[iii] https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2019/PK0764/index.shtml.