Das österr. Finanzministerium hat sich kürzlich zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen geäußert. Was gilt es etwa bei Bitcoin zB im Privatvermögen zu beachten? Leider bezieht sich die jüngste Einordnung derzeit nur auf Bitcoin und nicht auch auf andere Kryptowährungen. Die steuerliche Behandlung von Initial Coin Offerings (ICOs) findet darin übrigens noch keine Behandlung. Die Steuerberatungskanzlei Enzinger von Natalie Enzinger hat übrigens auch zu ICOs bereits steuerliche Überlegungen angestellt.