Nach dem Initial Coin Offering des H2O-Token von Hydrominer Ende 2017 beraten Stadler Völkel Rechtsanwälte die Hydrominer IT-Services GmbH erneut im Zusammenhang mit einem Initial Coin Offering. Diesmal begibt das für Mining mit Wasserkraft bekannte Unternehmen den wohl ersten Security Token nach österreichischem Recht.

Hydrominer

Die Hydrominer IT-Services GmbH betreibt mehrere Mining-Anlagen in der Alpenregion in Österreich und gehört zu den ersten Unternehmen, die das Potential von Initial Coin Offerings als Form der Unternehmensfinanzierung erkannt haben. Bereits Ende letzten Jahres begab das Unternehmen den H2O-Token, der nun seit März 2018 gegen Mining-Leistung eingetauscht werden kann. Das Besondere bei HydroMiner ist der Umstand, dass die Mining-Anlagen Ökostrom von nicht mehr staatlich geförderten Kleinwasserkraftwerken beziehen. Dadurch wird ein Beitrag zu nachhaltigem Mining geleistet, das den Einsatz großer Mengen an Elektrizität benötigt. Durch die günstigeren Strompreise – Ökostrom von nicht mehr geförderten Kleinwasserkraftwerken wird in der Regel zum Marktpreis von 3-5 Eurocent pro Kilowattstunde bezogen – kann Mining in Österreich wirtschaftlich umgesetzt werden.

Die Kanzlei über das ICO

Oliver Völkel, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte strukturiert die Transaktion: "Wir freuen uns, Hydrominer nach dem erfolgreichen Initial Coin Offering des H2O-Token nun bei der Emission des wohl ersten Security Tokens in Österreich zu unterstützen. Bei den neuen H3O-Token handelt es sich um Genussrechte, die tokenisiert werden. Die Genussrechte geben den Zeichnern das Recht auf einem Anteil am Ergebnis des Unternehmens. Außerdem bilden die Security Token bestimmte Rechte nach, die sonst nur Gesellschaftern zukommen. Sobald die Genussrechte tokenisiert sind, handelt es sich um Wertpapiere im kapitalmarktrechtlichen Sinn. Für den im März startenden Pre-Sale stützt sich Hydrominer auf eine Ausnahme von der Prospektpflicht, daher können im Pre-Sale nur Großinvestoren einsteigen. Wir hoffen nun, dass der Kapitalmarktprospekt für das Angebot an Kleinanleger von der FMA in den nächsten Monaten gebilligt wird, dies wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung für den Kapitalmarkt in Österreich." so Völkel.

"Wir freuen uns sehr, dass wir bei der Emission des wohl ersten Security Tokens in Österreich unterstützen können. Insbesondere freut es uns, dass wir nunmehr zahlreiche ICOs und ITOs nach österreichischem Recht betreuen konnten und innerhalb der FinTech-Community den Ruf und das Vertrauen als hochspezialisierter Partner für ICO-Beratung genießen" so Arthur Stadler, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte.

Was ist ein Initial Coin Offering?

Die Begriffe Initial Coin Offering oder auch Initial Token Offering umfassen verschiedene Formen der Unternehmensfinanzierung. Gemeinsam ist allen Formen, dass ein Coin oder Token als neue Kryptowährung auf Basis der Blockchain-Technologie ausgegeben wird. In einem ICO bietet ein Unternehmen seine Coins oder Token zum Verkauf oder Tausch gegen andere Kryptowährungen an. Abhängig davon, wie die Coins oder Token ausgestaltet sind, kann es sich um eine Emission von Wertpapieren oder Veranlagungen handeln, oder um den Verkauf von digitalen Gütern. Je nach dem müssen Unternehmen einen anderen rechtlichen Rahmen beachten. In der Regel haben die an einem ICO teilnehmenden Personen kein Recht auf eine Dividende, Zinszahlungen oder eine Rückzahlung ihrer Investition. Anders ist dies bei sogenannten 'Security Token', also solchen Token, die ihren Inhabern gerade solche Rechte einräumen. Eine Übersicht über verschiedene ICO-Modelle können Sie hier nachlesen.

Details zum ICO von Hydrominer

Im Rahmen des Initial Coin Offerings wird die österreichische Hydrominer IT-Services GmbH eine bestimmte Menge Genussrechte ausgeben. Der im März 2018 startende Pre-Sale richtet sich in einem ersten Schritt an Großinvestoren, die 100 000 Euro oder mehr zeichnen möchten. Das allgemeine öffentliche Angebot wird erst erfolgen, nachdem ein geprüfter und von der Finanzmarktaufsicht gebilligter Kapitalmarktprospekt veröffentlicht wurde. Mit Vorliegen des gebilligten Kapitalmarktprospekts haben die Zeichner je gezeichnetem Genussrecht Anspruch auf die Ausgabe eines H3O-Tokens. Bei den H3O-Token handelt es sich um ERC20 Token, die auf der Ethereum-Blockchain basieren. Mit Ausgabe der Token werden die Genussrechte tokenisiert, dabei kommt es zur Verknüpfung der Genussrechte mit der Inhaberschaft am Token – es entsteht der H3O Security Token. Der H3O Token ist frei übertragbar. Ausschüttungen des Unternehmens erfolgen, indem die auszuschüttenden Beträge zunächst in Ether umgewandelt und anschließend direkt an jene Adressen auf der Ethereum-Blockchain übertragen werden, auf denen sich die H3O Token befinden. Die Genussrechtsbedingungen sind darauf ausgelegt, dass die Inhaber der Token langfristig am Aufbau des Unternehmens partizipieren. Der H3O repräsentiert damit eine gänzlich neue Form von Token. Details können auf der Website der Emittentin unter http://www.hydrominer.org/h3o-presale/ nachgelesen werden.

Stadler Völkel Rechtsanwälte

Stadler Völkel Rechtsanwälte (sv.law) sind spezialisiert auf das Recht der virtuellen Währungen. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits mehrere Initial Coin Offerings erfolgreich begleitet und berät regelmäßig österreichische und internationale Unternehmen und Banken bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen. Die Kanzlei versucht, eine Vorreiterrolle bei der Etablierung neuer Technologien einzunehmen und engagiert sich, die Akzeptanz von Kryptowährungen und der zugrundeliegenden Blockchain-Technologie zu steigern. So organisiert die Rechtsanwaltskanzlei regelmäßige Veranstaltungen zu diesen Themen (Videos auf YouTube) und hat bei der Entwicklung der Blockchain Roadmap des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einen Beitrag geleistet (Link). Daneben ist der Kanzlei in der Lehre an der Universität Wien aktiv.