Am 25. September 2023 erteilte die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) der zur CONDA-Gruppe gehörenden CONDA Capital GmbH die Zulassung unter der Europäischen Verordnung über Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO). Damit erhält CONDA Capital unter anderem die Zulassung zur gewerblichen Platzierung von übertragbaren Wertpapieren und für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassener Instrumente ohne feste Übernahmeverpflichtung. CONDA Capital gehört damit zu den ersten österreichischen Unternehmen, die eine solche Zulassung erhalten.

Das von CONDA Capital verfolgte Geschäftsmodell ist eine Weiterentwicklung des bereits heute betriebenen CONDA-Geschäftsmodells. CONDA ist Pionier in der Schwarmfinanzierung für Startups und KMU. Seit der Gründung im Jahr 2013 wurden erfolgreich mehr als 219 Projekte finanziert. CONDA zählt über 40.000 InvestorInnen und gibt diesen die Möglichkeit, länderübergreifend in Unternehmen in Österreich und Deutschland zu investieren.

Während nationale Vorschriften – in Österreich etwa das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) – kein grenzüberschreitendes Crowdfunding erlauben, ermöglicht die Zulassung unter der ECSP-VO genau dies. Außerdem können Emittenten über europäische Crowdfunding-Dienstleister nicht nur Veranlagungen anbieten (etwa Nachrangdarlehen), sondern vollwertige Wertpapiere (etwa Anleihen). Dies war bislang Wertpapierunternehmen nach MiFID II vorbehalten.

Die Zulassung wurde im Rahmen eines Regulatory Sandbox-Verfahrens der FMA erteilt. Das Sandbox-Verfahren bietet die Möglichkeit, ein in Entwicklung befindliches, innovatives Geschäftsmodell unter Begleitung der FMA auszutesten und zu entwickeln. Mehr dazu etwa hier oder hier.

STADLER VÖLKEL (SV.LAW) hat CONDA sowohl im Zusammenhang mit der Regulatory Sandbox als auch im Zulassungsverfahren nach der ECSP-VO rechtlich beraten. SV.LAW ist eine unter anderem auf Blockchain-, FinTech-, Finanz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei in Wien. Die Kanzlei bietet ihre umfassende Rechtsberatung sowohl Startups als auch etablierten Akteuren in Finance,- Kapitalmarkt,- und Regulierungsfragen an.

Das Beratungsteam bestand aus Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Columbia), Gründungspartner mit Schwerpunkt Bank-, Finanz,- und Kapitalmarktrecht sowie dem Recht der Kryptoassets, und Mag. Philipp Ley, Rechtsanwaltsanwärter der Kanzlei.