Am 18. März 2021 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) den Kapitalmarktprospekt der Digital Fastlane DF GmbH für das öffentliche Angebot von bis zu EUR 43,75 Millionen tokenisierte CAM-Umsatzgenussrechte gebilligt. Digital Fastlane betreibt die Plattform cam.tv, auf der digitale Bezahl-Inhalte von Benutzern anderen Benutzern angeboten werden können.

Was ist ein Security Token Offering?

Ein Security Token Offering (STO) verbindet die klassische Welt des Kapitalmarkts mit der Blockchain-Technologie. Bei klassischen Emissionen am Kapitalmarkt bietet ein Emittent seine Wertpapiere interessierten Anlegern zur Zeichnung an. An solchen Transaktionen sind in der Regel eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. Bei STOs bietet ebenso ein Emittent seine Wertpapiere interessierten Anlegern zur Zeichnung an. Das Besondere daran ist die Nutzung der Blockchain-Technologie zur Abwicklung der Emission und auch der später anfallenden Aufgaben. Anstelle von physischen Papierurkunden kommen Token zum Einsatz, die eine eindeutige Zuordnung der Rechte zu bestimmten Personen erlauben.

Das Schlagwort dabei lautet Tokenisierung. Durch die Nutzung der Blockchain können die ansonsten etwa in einer physischen Urkunde verkörperten Rechte in einem Token auf einer Blockchain repräsentiert werden. Werden Rechte wie etwa der Anspruch auf Zinszahlung oder die Rückzahlung eines geliehenen Kapitals tokenisiert, werden die Token zu übertragbaren Wertpapieren im Sinn der MiFID II. Die Übertragung des Tokens von einem Anleger an einen anderen bewirkt die Übertragung des tokenisierten Rechts.

Mit einem gebilligten Kapitalmarktprospekt kann ein Emittent seine Wertpapiere der Öffentlichkeit anbieten und für das Angebot werben. Darüber hinaus kann ein Prospekt in andere Mitgliedstaaten "gepassported" werden, um den Emittenten potentiell Zugang zum gesamten EU-Kapitalmarkt zu ermöglichen.

Details zum Security Token Offering von Cam.TV

Bei den von Cam.TV angebotenen tokenisierten Wertpapieren, den CAM-Token, handelt es sich um qualifiziert nachrangige Umsatzgenussrechte. Die Inhaber der Umsatzgenussrechte sind schuldrechtlich an den Umsätzen der Emittentin mit cam.tv-Plattform beteiligt. In technischer Hinsicht wird die Emission über die Ethereum-Blockchain abgewickelt. Die im Zuge der Emission ausgegebenen CAM-Token entsprechen dabei dem ERC20-Standard. Eine Zeichnung ist ab 2. Juni 2021 möglich. Das Angebot erfolgt in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien auf Basis des gebilligten Kapitalmarktprospekts, der auf der Website von Cam.TV abrufbar ist.

Die Kanzlei über das Projekt

Oliver Völkel, Gründungspartner bei STADLER VÖLKEL hat die Emission strukturiert: "Während Substanzgenussrechte in der Vergangenheit bereits mehrfach tokenisiert wurden, durften wir bei diesem Projekt erstmals die Tokenisierung von Umsatzgenussrechten begleiten. Besonders freut mich, dass die Emittentin Österreich als Standort gewählt hat, obwohl der Schwerpunkt ihrer operativen Tätigkeit mit Tochtergesellschaften bislang in Italien lag. Das zeigt, dass sich der Standort Österreich bereits den Ruf erarbeitet hat, bei der Tokenisierung in der EU die erste Wahl zu sein."

"Nachdem wir das Unternehmen seit Beginn des STO-Projekts rechtlich betreut haben, freue ich mich, dass dieser wichtige Meilenstein erreicht werden konnte. Herausfordernde Blockchain-Projekte zu betreuen, wie in diesem Fall erstmals die Tokenisieren von Umsatzgenussrechten, gibt uns als Anwälten besondere Motivation. Wir sind stolz darauf, Teams zu unterstützen, die Kapital auf neue, innovative Weise aufnehmen möchten, und dieses Projekt war keine Ausnahme." so Bryan Hollmann, Counsel bei STADLER VÖLKEL, der maßgeblich in der Projektumsetzung beteiligt war.

Über STADLER VÖLKEL

Die Rechtsanwaltskanzlei STADLER VÖLKEL ist unter anderem auf Kapitalmarktrecht sowie virtuelle Währungen und digitale Assets spezialisiert. Die Kanzlei berät renommierte österreichische und internationale Unternehmen, Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen sowie Banken bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie.

STADLER VÖLKEL setzen sich aktiv dafür ein, die Akzeptanz der Technologie zu steigern. So zeichnet die Rechtsanwaltskanzlei regelmäßig Diskussionen auf, bei denen die Technologie aus verschiedenen Blickwinkeln juristisch, steuerlich und technisch betrachtet wird, publiziert regelmäßig wissenschaftliche Beiträge zu einschlägigen Themen, hat das juristische Handbuch "Blockchain rules" herausgegeben und organisiert Lehrveranstaltungen am Juridicum der Universität Wien.

In der Vergangenheit hat die Kanzlei bereits mehrfach eine Vorreiterrolle im Bereich des Kapitalmarkt- und Kryptorechts eingenommen. So wurde EU-weit das erste prospektpflichtige Angebot von Security Token erfolgreich von STADLER VÖLKEL betreut.

Beratungsteam

Das Beratungsteam von STADLER VÖLKEL bestand aus Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Columbia), Gründungspartner der Kanzlei mit Schwerpunkt im Bereich Bank-, Finanz-, und Kapitalmarktrecht sowie dem Recht der digitalen Assets, Bryan Hollmann, Esq., LL.M., Counsel im Bereich Kapitalmarktrecht und US-Wertpapierrecht (zugelassen in New York), Dr. Jeannette Gorzala, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A-Transaktionen sowie Tokenisierung von Assets,  Andreas Pfeil, LL.M. und Lorenz Marek, LL.M., beide Rechtsanwaltsanwärter der Kanzlei.