
Seit 10. Jänner 2020 haben sich die neuen Verpflichteten des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), die sogenannten Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen, bei der Finanzmarktaufischt (FMA) zu registrieren, bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
In der jüngsten ecolex-Ausgabe, der Zeitschrift für öffentliches Wirtschaftsrecht, ziehen Mag.a Leyla Farahmandnia und Dr. Oliver Völkel ein erstes Resümee der bisherigen Erkenntnisse über diese FMA-Registrierungsverfahren.
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