Rechtzeitig zu Urlaubsbeginn hat der Gesetzgeber das Pauschalreisegesetz ("PRG") in Kraft treten lassen, welches seit 1. Juli 2018 mehr "Urlaubsschutz" gewähren soll. Durch das PRG sind, für alle ab 30. Juni 2018 abgeschlossen Pauschalreisen, die Zuständigkeit und die Verantwortung zwischen Reiseveranstalter/Reisevermittler und Reisenden bei Leistungsstörungen genau aufgeschlüsselt.
Dieses Gesetz bezieht sich auf Pauschalreisen, also Angebote wie sie von vielen Unternehmen offeriert werden. Dabei müssen mindestens zwei Reiseleistungen, z.B.: die Beförderung, Unterbringung, Autovermietung und andere touristische Leistungen, kombiniert angeboten werden.
Dadurch soll sich die dicke Luft bei Komplikationen gebuchter Pauschalreisen, wie Gewitterwolken im strahlenden Sonnenschein auflösen.
Es schadet auf jeden Fall nicht, zu wissen, welche Möglichkeiten man hat, sollte die Sommerreise plötzlich ausfallen oder Mängel auftreten.
Andreas Pfeil, LL.M. und Max Königseder, LL.B. haben die wichtigsten Informationen für einen entspannten Urlaub in jeder Lage in einem 3-seitigen Leitfaden zusammengefasst: : LINK.