Haftet YouTube, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte rechtswidrig hochladen? Kann sich die Video-Sharing-Plattform in solchen Fällen auf die Haftungsbefreiung berufen oder liegt eine urheberrechtsverletzende "öffentliche Wiedergabe" dieser Inhalte vor? Im Juni 2021 hatte der Europäische Gerichtshof spannende Fragen zur Haftung eines Video-Sharing-Diensts (YouTube) und eines Sharehosts (Cyando) zu klären.

 

Die Entscheidung haben Jacqueline Bichler und Veronika Krickl in der aktuellen Ausgabe Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht analysiert.