Die europäische Bankenaufsicht hat neue Richtlinien erlassen, die vor allem, aber nicht nur die Auslagerung von EDV betreffen.

IT-Systeme spielen in allen Lebensbereichen eine immer wichtigere Rolle. Auch in Banken geht ohne IT heute kaum noch etwas. Diese Abhängigkeit von IT stellt freilich ein beträchtliches Risiko dar, wie wohl jeder zu berichten weiß, der bereits einmal wegen eines Windows-Updates zu einer Kaffeepause gezwungen worden ist. Fällt die IT aus, fällt alles aus.

Das Risiko, das bereits allgemein von der IT-Abhängigkeit ausgeht, wird heute oft durch einen weiteren Faktor verschärft. Das Schlagwort dazu heißt Outsourcing oder Auslagerung. Wer Aufgaben an Dritte auslagert, kann daraus in aller Regel einen Wettbewerbsvorteil lukrieren. Anstatt selbst die notwendige Infrastruktur zu betreiben, Prozesse zu schaffen und Mitarbeiter zu beschäftigen, wird die Aufgabe an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert. Das ist auch bei IT-Prozessen mittlerweile gängige Praxis. Schlagworte wie Cloud-Computing oder „Software as a Service“ zeigen, dass die Auslagerung von IT an Dritte bereits üblich ist.

In diesem Artikel im Rechtspanorama der Tageszeitung "Die Presse" beschäftigt sich Oliver Völkel mit diesem Thema.

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Outsourcing bei Banken

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