Noch nie wurde der Wettbewerb um talentierte Mitarbeiter derart hart geführt wie derzeit. Für Unternehmen stellt es eine große Herausforderung dar, in diesem Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Oft sind selbst hohe Gehälter oder vorgezeichnete Karrierewege kein ausreichender Anreiz mehr für Mitarbeiter. Beteiligungsmodelle können ein weiteres Instrument sein, um Talente anzuziehen, zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.

Doch was versteht man überhaupt unter einer Mitarbeiterbeteiligung? Vereinfacht gesprochen ist es das Versprechen des Arbeitgebers, Mitarbeiter beim Erreichen bestimmter Ziele mit Anteilen am Unternehmen zu belohnen. Dem häufig geäußerten Wunsch, ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell nach angelsächsischem Vorbild zu gestalten, stehen in der Praxis rechtliche Einschränkungen entgegen. Auch wenn Vesting- und Clawback-Klauseln mittlerweile zum rechtlichen Standardrepertoire gehören, sind etwa völlig stimmrechtslose GmbH-Anteile oder der Ausschluss der meisten Minderheitenrechte nach österreichischem Recht nur bedingt möglich.

Dennoch: Unternehmen, die ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Erwägung ziehen, stehen in Österreich eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle zur Auswahl, die sich in ihrer Ausgestaltung, rechtlichen Komplexität und der mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Ganz allgemein gesprochen kann bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen zwischen den folgenden zwei Kategorien unterschieden werden.

Employee Stock Ownership Programs (ESOP)

Im Rahmen eines ESOPs erhalten Mitarbeiter eine "echte" Kapitalbeteiligung am Unternehmen. Mitarbeiter werden zu Gesellschaftern mit entsprechenden Stimm- und Kontrollrechten. Diese Form der Beteiligung führt dazu, dass sich Mitarbeiter verstärkt als "Mitunternehmer" wahrnehmen. Die Gesellschafterstellung kann dadurch zu einem hohen Motivationseffekt der Mitarbeiter führen. Die Ausgabe solcher Geschäftsanteile erfolgt in der Regel im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Diese Vorgehensweise wird von Unternehmen oft als zu langsam und komplex wahrgenommen.

Virtual Stock Ownership Programs (VSOP)

Bei den sogenannten 'Phantom Stocks' bzw. virtuellen Gesellschaftsanteilen handelt es sich um rein schuldrechtliche Verträge. VSOPs bieten flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten, um Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen, ohne ihnen dabei eine formale Gesellschafterstellung einzuräumen. Folglich müssen den Mitarbeitern auch nicht zwingend Mitspracherechte eingeräumt werden, wodurch die Entscheidungsfindung im Unternehmen nicht erschwert wird. Gemeinsam haben ESOPs und VSOPs, dass sie im Einzelfall zu prüfenden sozial- und steuerrechtlichen Risiken unterliegen. Die Beteiligung stellt in aller Regel lohnsteuerpflichtige Einkünfte des Mitarbeiters dar und unterliegen der sozialversicherungsrechtlichen Versicherungspflicht.

Ihr Weg zur Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungsmodelle stellen für Unternehmen eine hochinteressante Möglichkeit dar, um im Wettbewerb um Schlüsselpersonal zu reüssieren sowie um Mitarbeiter zu motivieren. Unternehmen sind gut beraten, die eigenen Motive und auch die Wünsche ihrer Mitarbeiter herauszuarbeiten. Auf deren Basis sollte mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eine rechtliche Struktur erarbeitet werden, die diesen Zielen bestmöglich Rechnung trägt. Angesichts praktischer Stolpersteine ist eine eingehende Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen im Hinblick auf Gesellschafts-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht dringend zu empfehlen.

 

Dr. Oliver Völkel und Lorenz Marek, LL.M. (WU)

Der Artikel wurde am 27.10.2021 in der Tageszeitung "Die Presse" veröffentlicht.