Am 22. 5. 2018 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Update eines FAQ zur Anwendung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG). Darin vertritt sie die Rechtsansicht, dass Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Mining von virtuellen Währungen als Alternativer Investmentfonds qualifiziert werden können. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für den Mining-Standort Österreich.
Oliver Völkel hinterfragt in diesem Beitrag in der Zeitschrift für Finanzmarktrecht die derzeitige Rechtsansicht der FMA kritisch und bietet Lösungsansätze, sollte sich diese Meinung auch auf europäischer Ebene durchsetzen.
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