Dr. Arthur Stadler und Andreas Pfeil, LL.M. in der neuen Ausgabe der Zeitschrift für Verbraucherrecht zum Thema "Rücktrittsrecht nach dem Kauf von Kryptowährungen":

Die hohe Volatilität von Bitcoin & Co ist unbestritten: So lag der Bitcoin-Umrechnungskurs im Dezember 2017 beim bisherigen Allzeithoch bei rund EUR 16.000,- für 1 BTC, zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags bei rund EUR 7.500,- für 1 BTC. In diesem Artikel wird untersucht, ob für Kryptowährungen ein Rücktrittsausschluss nach FAGG besteht, insbesondere, ob sie sich (per analogiam) unter § 18 Abs 1 Z 2 subsimieren lassen, der den Rücktritt vom Vertrag (ex ante) ausschließt, wenn der "[…] Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können."

Den Artikel kann man hier nachlesen.