Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) wurde im Spätsommer 2015 Crowdfunding in Österreich erstmals auf rechtliche Beine gestellt. Es wurde viel über die neuen Crowdfunding-Möglichkeiten berichtet. Etwas untergegangen ist hingegen eine kleine Änderung des Kapitalmarktgesetzes (KMG) mit großen Auswirkungen. Der Kapitalmarkt wird erstmals auch für kleine und mittelständische Unternehmen interessant. Und das ohne die Einschränkungen wie beim Crowdfunding.
Die Emission von Anleihen stellt für Unternehmen eine interessante Alternative zur Finanzierung mittels Bankkredit dar. Anleihen sind mit fixer oder variabler Verzinsung denkbar, etwa abhängig von Referenzzinssätzen (zB EURIBOR), abhängig von Umsatz des Unternehmens, oder abhängig von einem Basiswert wie dem Preis eines Rohstoffs oder einem Wechselkurs. Diese Art der Finanzierung kann in der Regel flexiblerer als Bankfinanzierungen an die Finanzsituation des Unternehmens angepasst werden.
Wertpapiere dürfen in Österreich nur dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor die FMA einen Kapitalmarktprospekt geprüft und gebilligt hat. Dieser Prospekt soll Anleger über die wesentlichen Eigenschaften des Wertpapiers informieren, das Unternehmen darstellen und über Risiken aufklären, die das Unternehmen oder die Wertpapiere betreffen. Das System ist europaweit vereinheitlicht. Die Idee dahinter stammt aus dem US-amerikanischen Raum, nämlich durch umfassende Information dem Anleger und dem Markt die Möglichkeit zu geben, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen.
Das Erstellen eines Prospekts war bislang besonders arbeitsintensiv, dementsprechend kostspielig die Emission von Wertpapieren. Der Aufwand für eine Emission von weniger als fünf Millionen Euro stand in der Regel in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten. Hier kommt die erwähnte Änderung des KMG ins Spiel. Es wurde die Möglichkeit für den sogenannten "vereinfachten Prospekt" oder "Prospekt light" geschaffen. Im Gegensatz zu Crowdfunding bestehen bei dabei keine Zeichnungsgrenzen und keine allfällige Pflicht zur Erkundigung über Einkommen und Finanzvermögen des Anlegers.
Mit dem vereinfachten Prospekt können die meisten Arten von Wertpapieren begeben. Die Finanzierung kann also ebenso flexibel an das Unternehmen angepasst werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen Wertpapiere im Umfang von weniger als fünf Millionen Euro pro Jahr ausgibt und ein geprüfter Jahresabschluss erstellt wird. Der Prospekt light bietet damit auch für kleine und mittelständige Unternehmen eine realistische Möglichkeit zur Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt.