Durch Kundenkarten-Wallets können Nutzer ihre virtuellen Kundenkarten auf ihrem Smartphone speichern und aufrufen. Doch wie ist es markenrechtlich zu beurteilen, wenn in einer solchen Wallet fremde (Wort)Bildmarken verwendet werden? Der OGH hat sich vor kurzem mit dieser Frage auseinandergesetzt. Im zugrundeliegenden Sachverhalt klagte die Inhaberin der "Jö"-Wort(bild)marken die Betreiberin einer Kundenkarten-Wallet. Die Beklagte nutzte die Marken der Klägerin ua in ihrer App, um auf die angebotenen Mobile-Wallet-Dienste hinzuweisen. Dabei argumentierte die Beklagte, dass die Marken nur dazu dienten, den Nutzern einen Überblick über die Funktionen der App zu verschaffen. Eine solche Nutzung sei zulässig, so der OGH. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖBl) analysieren Dr. Arthur Stadler, Mag. Jacqueline Bichler und Veronika Krickl die Entscheidung des OGH.