
SEMINAR: Influencer Marketing aus rechtlicher Perspektive
27. Februar 2020 @ 13:00 - 17:00
Rechtliche Pflichten für Handelsunternehmen im Dreiecksverhältnis mit potentiellen Kunden und Influencern.
Inhalte des Seminars:
Influencer sind wohl einer der Gewinner des voranschreitenden Aussterbens des linearen Medienkonsums. Für viele junge Menschen bieten sie auf den verschiedensten Kanälen (Instagram, Youtube, TikTok, Twitch) eine der beliebtesten Medien- und Informationsquellen. Die Follower lassen sich gerne von ihren Online-Idolen zu Themen wie z.B. Lifestyle, Mode, Gaming oder Sport inspirieren.
Influencer empfehlen dabei beiläufig gewisse Produkte und Dienstleistungen und stellen einen authentischen Werbepartner für Unternehmen dar. Die große Chance der zielgruppenspezifischen und nicht aufdringlichen Werbung stellt gleichzeitig eine der größten Gefahren dar. Die Vermischung von persönlichen Empfehlungen beziehungsweise Information und Werbung birgt die Gefahr, dass die angesprochenen Zielgruppen nichtmehr erkennen können, warum der Influencer etwas empfiehlt. Somit könnten die Follower dazu verleitet werden eine Sache zu kaufen, weil es ihr Idol empfohlen hat, obwohl dieses tatsächlich eine Gegenleistung für die Aussage erhalten hat. Diese Irreführungsgefahr will der (europäische und nationale) Gesetzgeber verhindern.
Zusätzlich soll durch entsprechende Regelungen das Vertrauen in unabhängige Medien gestärkt werden. In jenen Fällen, in denen der Influencer tatsächlich eine entgeltwerte Gegenleistung erhalten hat, muss der betreffende Beitrag gemäß Medien- und E-Commerce-Gesetz als Werbung gekennzeichnet werden.
Das Wettbewerbsrecht (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – "UWG") erfasst auch jene Fälle, bei denen der Werbende kein Entgelt für einen Post erhalten hat, jedoch z.B. ein Produkt oder einen Hersteller in dem betreffenden Beitrag "tagged". In diesen Fällen geht die Rechtsprechung bei Influencern grundsätzlich auch von einer Kennzeichnungspflicht aus, außer es handelt sich um einen ausschließlich redaktionellen Beitrag. Die genaue Abgrenzung ist in der Praxis schwierig und die Gerichte entscheiden bis dato uneinheitlich.
Dieses Seminar befasst sich mit den aktuellsten Use Cases, stellt die Gesetzeslage und Rechtsprechungspraxis dar und gibt Empfehlungen ab für ordnungsgemäße Unternehmens-Compliance, wie Werbung rechtskonform geschaltet werden kann.
Referenten:
- Dr. Arthur Stadler, Rechtsanwalt und Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH
- Mag. Manuel Vogelsberger, Influencer, Blogger, Gründer und Betreiber des Wiener Mode- und Lifestyleblogs www.meanwhileinawesometown.com