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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit nunmehr fast zwei Jahren anwendbar. Freilich bleibt gerade im Gesundheitsbereich erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen. Die abstrakten Datenschutz-Vorgaben lassen Anleitungen für die konkrete Umsetzung in Gesundheitseinrichtungen oft schmerzlich vermissen. Gerade im Gesundheitsbereich, in dem die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten auf der Tagesordnung steht, sind die an die Datenschutzpraxis gestellten Anforderungen hoch, während viele Ausnahmen und Abweichungen von den Grundregeln in zahlreichen Sondergesetzen verstreut wurden. Der Wunsch nach einer pauschalen Orientierungshilfe ist daher groß. Im Rahmen des Vortrags "Datenschutz für ÄrztInnen und Gesundheitseinrichtungen" soll daher ein Verständnis für konkrete Problempunkte und die damit zusammenhängenden Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen im Datenschutzrecht geschaffen werden.

 

Vortragende:

Dr. Arthur Stadler (Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, Wien)

Mag. Tamino Chochola (Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, Wien)

 

Inhalte:

  • Welche Anforderungen stellt die DSGVO an ÄrztInnen und Gesundheitseinrichtungen?
  • Wie gehe ich mit Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten um?
  • Wie grenze ich datenschutzrechtliche Rollen voneinander ab?
  • Wie erfülle ich Betroffenenrechte?
  • Welche Bedingungen werden an die Datensicherheit geknüpft?

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