Seit der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union am 5. Juni 2018 hat Datenschutz für alle Facebook-Fanpagebetreiber an Bedeutung gewonnen: Der EuGH hat festgestellt, dass sie gemeinsam mit Facebook als für die Datenverarbeitung verantwortlich anzusehen sind.

Dies begründet der EuGH damit, dass Betreiber von Facebook-Fanpages die Datenverarbeitung von Besucherdaten durch Facebook erst ermöglichen und statistische Auswertungen dieser Besucherdaten verlangen können, wodurch sie an der Entscheidung über Mittel und Zweck der Datenverarbeitung beteiligt sind. Aus diesem Grund ist ihnen auch zumindest Mitverantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zuzuschreiben. Das Urteil bezieht sich auf einen seit 2011 laufenden Streit zwischen dem schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein im deutschen Hoheitsgebiet, könnte jedoch Signalwirkung für die Zukunft haben und gewährt einen Einblick in den Standpunkt des EuGH in Sachen Datenschutz.

Franziska Deyerl und Sarah Pichler haben dazu eine Analyse des Urteils erstellt und berücksichtigen auch weitreichende Auswirkungen, die das Urteil haben könnte.