
In der deutschen Rechtsprechung zum Influencer-Marketing geht es rund! Die Bandbreite der Entscheidungen geht von der anfangs übertriebenen Verpflichtung, fast alles als "Werbung" offenzulegen, bis zu keiner Kennzeichnungspflichten bei besonders großer Reichweite und offenkundiger Werbeeigenschaft. Mit der neuesten Entscheidung des LG München I zu mehreren Posts der bekannten Influencerin Cathy Hummels beschäftigten sich Max Königseder und Jacqueline Bichler. Mehr dazu lesen Sie hier.