Da die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCA) nun Teil des EU-Rechts ist, müssen Token-Emittenten und Anbieter von Krypto-Assets die für sie geltenden Fristen und Übergangsmaßnahmen kennen. Erfahren Sie mehr über die Übergangsregelung der MiCA in unserem Artikel (English only).