Stadler Völkel Rechtsanwälte freut sich, ein Teil des am Sonntag, den 18. März 2018, erschienenen Brutkasten-Magazins #06, "Buzzword oder Revolution" zu sein (siehe Seite 81).
In dieser Ausgabe dreht sich alles um die Schlagwörter Artificial Intelligenz (AI) und Blockchain.
Beide Begriffe rücken vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit und fallen in vielen Kontexten. Aber was bedeuten sie wirklich, wieviel Zukunftsperspektive haben sie und inwiefern sind diese für Startups und Unternehmen relevant? Diese Frage und viele mehr werden in der neuen Ausgabe behandelt. Die Ergebnisse der fortschreitenden Entwicklung von Technologien bedeuten auch neu zu regulierende rechtliche Bereiche. Da sich die Technik schneller weiterentwickelt als das Gesetzt darauf reagieren kann, eröffnen sich dadurch spannende Rechtsfragen mit welchen sich darauf spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auseinandersetzen.
Auf Seite 81 dreht sich alles rund um die "Rechtslage von ICOs in Österreich", mit Verweis auf die Rechtsanwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel. Beide erklären, welche rechtlichen Bestimmungen und was zur Ausgestaltung der verwendeten Coins und Tokens bei ICOs zu beachten ist. Handelt es sich um Coins oder Token, die ihren Inhabern Rechte verschaffen, so ist vereinfacht gesagt das Kapitalmarktgesetz (KMG) anzuwenden. Sind mit diesen keine derartigen Rechte verbunden, wird hier auf allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen zurückgegriffen. Diese erste Unterscheidung statuiert, ob eine Prospektpflicht vorliegt oder nicht. Welche Gesetze außerdem zu beachten sind, kann unter dem Link Buzzword oder Revolution – derbrutkasten – Ausgabe#06 auf Seite 81 nachgelesen werden.