
Wie das Verfassungsrecht (auch) die Bankenbranche schützt.
Kredit- und Finanzinstitute zählen mitunter zu den am stärksten regulierten Unternehmen überhaupt. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vergeht kaum ein Quartal, in dem nicht neue Anforderungen für die Branche aufgestellt werden. Doch die Verfassung schützt auch Banken und grundrechtsnahe Eingriffe bedürfen stets einer besonderen Rechtfertigung. Wir laden Sie herzlich ein, spannenden Vorträgen und einer Diskussion zu aktueller verfassungsrechtlicher Judikatur zu folgen.
Agenda
- Begrüßung
- Vortrag #1: Verfassungsschranken europäischer Rechtsakte
- Vortrag #2: FM-GwG in der Praxis: Verfassungsrechtliche Judikate
- Vortrag #3: Bankgeheimnis und Datenschutz: Überlegungen unter dem B-VG
- Diskussion: Naming & Shaming und die Judikatur zur Verfahrensanordnung der FMA
- Bridging the Gap: Vorstellung
- Bridging the Gap: Gratis-Exemplar anfordern
Begrüßung
Das Bank- und Finanzmarktrecht wird entscheidend vom Europarecht geprägt. Doch wer prüft staatliches Handeln in diesem Bereich auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Unternehmen und Kunden? Europarechtsexperte Florian Prischl stellt in seinem Vortrag das Zusammenspiel zwischen europäischem und nationalem (Verfassungs-) Recht dar. Sein Vortrag klärt, welche konkreten Grundrechte für Unternehmen im Finanzsektor relevant sind und wie und bei welchen Gerichten diese in Anspruch genommen werden können.
FM-GwG in der Praxis: Verfassungsrechtliche Judikate
Die Finanzmarktaufsicht hat die Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch die aufsichtsunterworfenen Personen zu überwachen. Um die Überwachung auszuüben, hat die Finanzmarktaufsicht einige Befugnisse bzw korrespondierend dazu haben aufsichtsunterworfene Personen bestimmte Pflichten. Hier sind vor allem Auskunfts- und Vorlagepflichten und Vor-Ort-Prüfungen zu nennen. Wo aber sind die Grenzen dieser Befugnisse? Darf die Finanzmarktaufsicht in pauschalen Anfragen die Vorlage umfassender Daten über zahlreiche Kunden dieser aufsichtsunterworfenen Personen verlangen?
Bankgeheimnis und Datenschutz: Überlegungen unter dem B-VG
Nicht nur die Finanzlandschaft generell, sondern auch die die Art und Weise wie Kundenbeziehungen angebahnt, aufgebaut und erhalten werden, hat sich in den letzten Jahren stark durch neue Medien und Technologien verändert. Insbesondere das Bankkonto als finanzieller Spiegel des Lebenswandels eignet sich sehr gut für die Ableitung von Kundenbedürfnissen zum gezielten Einsatz von Marketinginstrumenten. Im Tandem zwischen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Grundrecht auf Datenschutz und dem Bankgeheimnis (§ 38 BWG) stellt sich die Frage, ob und in welcher Form die Nutzung von Transaktionsdaten und Kundenstammdaten von Bankkunden zu Direktmarketingzwecken für eigene Produkte und Dienstleistungen überhaupt zulässig ist.
Diskussion: Naming & Shaming und die Judikatur zur Verfahrensanordnung der FMA
ao. Univ.-Prof. Christian Piska, Universität Wien
Die Regulatoren des Finanzmarkts wurden vom Gesetzgeber mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Hierzu zählt etwa die Möglichkeit, Warnmeldungen im Internet zu veröffentlichen. Angesichts der Gefahrenlage, die von betrügerischen Unternehmen in einer digitalisierten Welt ausgeht, ist diese Möglichkeit durchaus zu begrüßen. Doch wie ist vorzugehen, wenn sich das als "Naming & Shaming" bekannte Vorgehen gegen die Falschen richtet? Und wie ist in diesem Zusammenhang die Praxis der FMA zu sehen, mit nicht gesondert bekämpfbaren Rechtsakten, den Verfahrensanordnungen, die "normative Kraft des Faktischen" für sich zu nutzen?
Bridging the Gap: Vorstellung des Kompendiums
Virtuelle Währungen und Krypto-Assets sind längst Teil des kollektiven Bewusstseins von Anlegern und Asset-Managern. Obwohl es mittlerweile auch einen europäischen Rechtsrahmen für diese Use Cases der Blockchain-Technologie gibt, beobachten wir noch Hemmnisse bei der Annäherung des traditionellen Finanzsektors an Krypto-Assets und die neuen Dienstleister, die seit Kurzem denselben Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unterliegen.
In dem von uns entwickelten 4xT Rahmenkonzept haben wir die umfassende Erfahrung aus unserer Beratungstätigkeit beider Welten, nämlich der klassischen Finanzindustrie als auch neuer Krypto-Dienstleister, komprimiert. Die vier Dimensionen Trust (Vertrauen), Trading (Handel), Time (Zeitachse) und Transparency (Transparenz) sollen als Kernelemente eines beweglichen Konzepts für Risikomanagement und Compliance als Brücke für den Aufbau und die Entwicklung des gegenseitigen Verständnisses beitragen.
Mit unserem Kompendium unter dem Schlagwort "Bridging the Gap" richten wir uns ausdrücklich an beide Branchen: Krypto-Dienstleistern möchten wir aufzeigen, welche Risikoparameter in der Finanzwirtschaft greifen und wie Informationen sinnvoll aufbereitet werden können. Kreditinstituten möchten wir die unterschiedlichen Dienstleistungen der Krypto-Industrie aus einer praktischen Perspektive darlegen und ein praktikables Tool für die tägliche Compliance-Praxis an die Hand geben.