Ist die Bestellung auf Knopfdruck via Amazon Dash Button rechtskonform? Das Landesgericht München urteilte: nein, da wesentliche Informationen, die beim zahlungspflichtigen Abschluss eines Bestellvorgangs zu erbringen sind, zulasten des Verbrauchers fehlten, etwa die wesentlichen Eigenschaften der Ware sowie der Gesamtpreis. Die Push-Benachrichtigung via App nach der Bestellung, in der die wesentlichen Informationen (nachträglich) enthalten waren, erachtete das Gericht als irrelevant, da der Verbraucher zeitlich vor der Bestellung zu informieren sind. Auch die anfängliche Informationserteilung bei Installation des Dash Buttons kann laut Urteil des LG München keine Fernwirkung auf spätere Bestellvorgänge haben.
Dr. Arthur Stadler und Max Königseder, LL.B. haben das Urteil des LG München analysiert und den gegenständlichen Fall auch einer Prüfung auf Basis der österreichischen Rechtslage unterzogen: SVLAW-Blog-Beitrag.